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| AGB

Garbely Adventure führt Aktivitäten im Bereich Rafting, Fun Yak, Mountainbike, Olympic Games usw. im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch.

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Veranstalter. Durch die Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Vertragsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter an.

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Nach erfolgter Buchung kann der Veranstalter eine Anzahlung von 50 % in Rechnung stellen. Der Restbetrag wird zu Beginn der Aktivität fällig.

2.2 Bei kurzfristigen Anmeldungen hat die Zahlung bei Aktivitätsbeginn zu erfolgen.

 

3. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Aktivitätsbeginn

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste Werktag) beim Veranstalter massgebend:

  • bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn 0 %

  • bis 14 Tage vor Aktivitätsbeginn 30 %

  • bis 7 Tage vor Aktivitätsbeginn 50 %

  • 6 - 3 Tage vor Aktivitätsbeginn 70 %

  • 2 - 0 Tag/e vor Aktivitätsbeginn 100 %

Kann der Teilnehmer infolge verspäteten Erscheinens nicht mehr an der Aktivität teilnehmen oder muss sie aus diesem Grunde abgesagt werden, oder kann der Kunde infolge der Verspätung nur noch in einem beschränkten Umfang teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung.

 

4. Rücktritt durch den Veranstalter

 

4.1 Mindestteilnehmerzahl

Besteht bei einer Aktivität eine Mindestteilnehmerzahl und wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität bis 1 Tag vor Beginn entschädigungslos absagen.

 

4.2 Absage vor Aktivitätsbeginn

Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe, die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Der bezahlte Preis wird zurückerstattet.

5. Programm- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss

Preis- und Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Änderungen werden dem Kunden bei der Buchung bekannt gegeben.

 

6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch der Aktivität

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss und auch während der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern. Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Programmänderungen während der Aktivität ist der Veranstalter bemüht, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

 

7. Abbruch der Aktivität durch den Kunden

Bricht der Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig, erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

8. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme an Aktivitäten grundsätzlich aus: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, Augenoperationen, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System, Schäden im Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten und Gleichgewichtsstörungen. Nur wenn der Teilnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, in welchem bestätigt wird, dass die gesundheitlichen Probleme des Teilnehmers keinen Einfluss auf die Teilnahme an der geplanten Aktivität haben, ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt bei fünf Jahren und erfordert die Begleitung durch eine erwachsene Bezugsperson. Das Maximalalter richtet sich nach der allgemeinen körperlichen Fitness.

 

9. Versicherung

Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich. Unfallrisiko: Outdoor- bzw. Freizeitaktivitäten bergen ein Restrisiko. Durch gezieltes Risikomanagement minimiert der Veranstalter die Unfallgefahr.

 

10. Beanstandungen

Sollte der Teilnehmer Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Veranstalter schriftlich bekanntzugeben und sich bestätigen zu lassen. Der Veranstalter wird bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen seine Forderungen schriftlich innert vier Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle zuhanden des Veranstalters eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Veranstalters und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

 

11. Haftung

 

11. 1 Ausfall von Leistungen - Minderleistungen

Der Veranstalter vergütet dem Kunden im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert über vereinbarte, nicht erbrachte oder schlecht erbrachte Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte.

 

11.2 Haftungsausschlüsse

Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätenleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 8), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters, Aktivitätenleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

 

​11.3 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeinen Vertragsbestimmungen strengeren Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Oberwald.

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